Neue Coronaschutzverordnung 30.10.2020 und Auswirkungen

Leider steigen die Zahlen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie immer weiter und die Maßnahmen werden immer schärfer. Wollen wir hoffen, dass dieser Lockddown Light zur Eindämmung der Pandemie führt und die Maßnahmen bald wieder gelockert werden können. Seit heute ist nun auch die maßgebliche Coronaschutzverordnung des Landes NRW erschienen, mit der einiges klargestellt wurde. Den Text findet man hier: Coronaschutzverordnung 30.10.2020

Für unseren Tennisclub bedeutet das ab sofort:

Tennisspielen auf den Außenplätzen ist unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Wir werden drei Plätze so lange bespielbar lassen, wie es die Wetterbedingungen zulassen. Gerade in den nächsten Tagen soll das Wetter ja noch einmal schön werden. Allerdings bleiben die Umkleideräume vorsorglich schon ab sofort geschlossen und dürfen nicht benutzt werden. Ab Montag ist Tennis als Individualsport nur noch draußen möglich, und zwar als Einzel immer und als Doppel nur dann, wenn alle vier Spieler aus einem Haushalt kommen. Bitte richtigen Sie sich darauf ein.

Unser Clubhaus, das ja eine öffentliche Gaststätte ist, bleibt jedenfalls ab dem kommenden Montag, 02.11.2020, geschlossen. Das ist sehr bedauerlich, zumal unsere Clubwirtin Dörte damit keine Veranstaltungen und damit Einnahmen mehr hat. Allerdings wird sie einen Außerhaus-Verkauf anbieten. Die Speisenkarte kann man hier einsehen: Clubhaus MTC/MSV

Wer die Möglichkeit hat, kann unsere Dörte ja mit dem Einkauf von Mittagessen oder dem Bestellen von Essen für kleine Buffets unterstützen (soweit das überhaupt zulässig ist).

Published On: 30. Oktober 2020Kategorien: Verein

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